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Übergabe einer Wohnung

Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen für die Übergabe. 

Sie prüfen mit uns zusammen die Wohnung auf Schäden. 

Danach wird ein Protokoll geschrieben auf dem alles festgehalten wird. 

Wie zum Beispiel wieviel Schlüssel sie erhalten haben. 

Oder andere Informationen wie Zählerstand usw. 

Danach ist die Übergabe abgeschlossen. 

Abnahmen 

Bitte beachten Sie folgendes:

die Wohnung sollte gereinigt sein 

Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht bei Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Tut er dies doch, kann der Vermieter eine Entrümpelungsfirma auf Kosten des Mieters beauftragen.

Schönheitsreparaturen bei Auszug gehören:

  • Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken

  • Streichen der Fußböden

  • Anstrich der Fenster und Türen von innen

  • Anstrich der Heizkörper und Heizungsrohre

  • Lackieren oder Streichen von Einbauschränken

Das Verschließen von Rissen im Putz oder von Dübellöchern kann ebenfalls zu deinen Pflichten vor der Wohnungsübergabe bei Umzug gehören. Definitiv nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören allerdings folgende Aufgaben:

  • Verlegen eines neuen Teppichbodens

  • Abschleifen, Versiegeln oder Neuverlegen eines Parkettbodens

  • Reparatur von Türschlössern und Lichtschaltern

  • Alle Maßnahmen außerhalb der Wohnung – dazu gehören insbesondere auch die Außenseiten der Fenster und Türen sowie das Treppenhaus.

Zur Wohnungsübergabe bei Umzug gehört es laut Mietvertrag meist, die Räumlichkeiten besenrein zu übergeben. Das ist durchaus wortwörtlich zu nehmen. Es reicht, die Räume zu fegen. Wischen, auf Hochglanz polieren oder Fenster putzen musst du nicht. Lediglich Klebereste von Dekorationsartikeln solltest du entfernen.

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 Außergewöhnliche Schäden, etwa Brandlöcher, Risse im Boden oder Löcher müssen jedoch vom Mieter behoben werden.

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  • Fertige eine Liste mit allen aktuellen Zählerständen an

  • Bringe alle Schlüssel mit, die zur Wohnung gehören

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Was passiert, wenn ich die Wohnung trotz Renovierungspflicht unrenoviert übergebe?


Ist der Mieter verpflichtet Schönheitsreparaturen – und damit eine Renovierung - durchzuführen und kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss der Vermieter ihm zunächst eine Nachfrist zur Durchführung der Renovierungsarbeiten setzen. Wird der renovierungspflichtige Mieter daraufhin immer noch nicht tätig, kann der Vermieter Schadensersatz von ihm verlangen kann.
 

Welche Schäden muss ich beim Auszug vor der Wohnungsübergabe beseitigen?


Alle selbst verursachten Schäden, die über eine vertragsgemäße Abnutzung der Mietsache hinausgehen, muss der Mieter vor der Wohnungsübergabe in Ordnung bringen. Oft kommt es hier zum Streit, ob es sich um einen Schaden oder ein vertragsgemäßes Abnutzen der Wohnung handelt. Bei leichten Kratzern auf dem Parkett oder Laufspuren auf einem Teppich handelt es sich um ein normales Abnutzen der Wohnung. Auch bauliche Schäden wie Wandrisse oder Durchfeuchtungsspuren muss der Mieter nicht beseitigen, wenn er sie nicht verursacht hat. Ein Riss in einer Badezimmerfließe oder durch Nikotin vergilbte Tapeten stellen hingegen einen Schaden dar, den der Mieter beseitigen muss. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen

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