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15 Tipps zum Energiesparen - So geht Energiesparen
Bitte sehe Dir auch diesen Link an.
Anbei möchten wir Ihnen einige Tipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz übermitteln, die Ihnen helfen können Energiekosten einzusparen:
Warmwasser
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Kürzer duschen
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Auch mal kaltes Wasser nutzen
Kühlen & Heizen
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Schatten statt Klimaanlage
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Temperatur der Heizkörper senken
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Heizkörper nicht zustellen & regelmäßig entlüften
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Smarte Thermostate an den Heizkörpern
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Rollos, Vorhänge und Jalousien fangen Hitze & Kälte von draußen ab
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Stoßlüften: Heizung ausschalten, Innentüren aufmachen, Fenster für 10 Minuten weit öffnen
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Türen zwischen den Räumen schließen
Kochen, Trocknen, Bügeln
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Energiesparen beim Kochen & Backen: Restwärme nutzen
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Klimafreundlich spülen
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Kühlschrank: 7 °C reichen aus
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Waschmaschine: auf Effizienz achten
Haushaltsgeräte & Kommunikation
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Fernseher: Größe entscheidend
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Beleuchtung: LEDs nutzen
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Homeoffice: Laptop statt Desktop
Hier wird zu Hause am meisten Strom verbraucht
Große Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik sind die größten Energiefresser
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Informationstechnik, TV, Audio: 28 %
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Waschen und Trocknen: 14 %
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Licht: 13 %
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Kühl- und Gefriergeräte: 11 %
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Kochen: 9 %
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Spülen: 8 %
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Sonstiges: 17 %
Informationsblatt für Unterstützung & Zuschüsse
Wohngeld
Anspruch: Wohngeld steht Menschen zu, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt gänzlich allein zu bestreiten.
Antrag: Den Antrag auf Wohngeld gibt es in der örtlichen Wohngeldstelle in Papierform oder online. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen.
Höhe: Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete. Im Schnitt haben Antragsteller in den vergangenen Jahren 150 Euro im Monat erhalten. Zum 1. Januar 2022 wird das Wohngeld an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
Beratung: Für die Beratung ist die jeweilige Wohngeldstelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohngelds.
Zuschuss zu den Heizkosten
Zusätzlich zum Wohngeld gibt es seit 2021 einen monatlichen Heizkostenzuschuss. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Im Schnitt sind es 15 Euro.
Wer in der Heizperiode 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezog, hat aktuell außerdem Anspruch auf einen zusätzlichen einmaligen Heizkostenzuschuss. Damit sollen die in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Der Zuschuss beträgt 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied, das beim Wohngeld berücksichtigt wird.
Wichtig: Der einmalige Heizkostenschuss fließt automatisch aufs Konto von Wohngeldempfängern. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Der Zuschuss soll im Laufe dieses Jahres ausgezahlt werden. Es kann Herbst werden, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.
Energiepreispauschale
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Sprechen Sie hierzu Ihren Arbeitgeber an.