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15 Tipps zum Energiesparen - So geht Energiesparen

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Bitte sehe Dir auch diesen Link an.

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Anbei möchten wir Ihnen einige Tipps des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz übermitteln, die Ihnen helfen können Energiekosten einzusparen:

Warmwasser

  • Kürzer duschen

  • Auch mal kaltes Wasser nutzen

Kühlen & Heizen

  • Schatten statt Klimaanlage

  • Temperatur der Heizkörper senken

  • Heizkörper nicht zustellen & regelmäßig entlüften

  • Smarte Thermostate an den Heizkörpern

  • Rollos, Vorhänge und Jalousien fangen Hitze & Kälte von draußen ab

  • Stoßlüften: Heizung ausschalten, Innentüren aufmachen, Fenster für 10 Minuten weit öffnen

  • Türen zwischen den Räumen schließen

Kochen, Trocknen, Bügeln

  • Energiesparen beim Kochen & Backen: Restwärme nutzen

  • Klimafreundlich spülen

  • Kühlschrank: 7 °C reichen aus

  • Waschmaschine: auf Effizienz achten

Haushaltsgeräte & Kommunikation

  • Fernseher: Größe entscheidend

  • Beleuchtung: LEDs nutzen

  • Homeoffice: Laptop statt Desktop

Hier wird zu Hause am meisten Strom verbraucht 

Große Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik sind die größten Energiefresser

  • Informationstechnik, TV, Audio: 28 %

  • Waschen und Trocknen: 14 %

  • Licht: 13 %

  • Kühl- und Gefriergeräte: 11 %

  • Kochen: 9 %

  • Spülen: 8 %

  • Sonstiges: 17 %

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Informationsblatt für Unterstützung & Zuschüsse

 

Wohn­geld 

Anspruch: Wohn­geld steht Menschen zu, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebens­unterhalt gänzlich allein zu bestreiten.

Antrag: Den Antrag auf Wohn­geld gibt es in der örtlichen Wohn­geld­stelle in Papierform oder online. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis sechs Wochen.

Höhe: Die Höhe des Wohn­gelds richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der Haus­halts­mitglieder und der Miete. Im Schnitt haben Antrag­steller in den vergangenen Jahren 150 Euro im Monat erhalten. Zum 1. Januar 2022 wird das Wohn­geld an die Miet- und Einkommens­entwick­lung angepasst.

Beratung: Für die Beratung ist die jeweilige Wohn­geld­stelle zuständig. Sie berechnet auch die konkrete Höhe des Wohn­gelds.

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Zuschuss zu den Heiz­kosten

Zusätzlich zum Wohn­geld gibt es seit 2021 einen monatlichen Heiz­kosten­zuschuss. Die Höhe hängt von der Zahl der Haus­halts­mitglieder ab. Im Schnitt sind es 15 Euro.

Wer in der Heiz­periode 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat lang Wohn­geld bezog, hat aktuell außerdem Anspruch auf einen zusätzlichen einmaligen Heiz­kosten­zuschuss. Damit sollen die in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise abge­federt werden. Der Zuschuss beträgt 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 350 Euro für Zwei-Personen-Haushalte und 70 Euro für jedes weitere Familien­mitglied, das beim Wohn­geld berück­sichtigt wird.

Wichtig: Der einmalige Heiz­kostenschuss fließt auto­matisch aufs Konto von Wohn­geld­empfängern. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden. Der Zuschuss soll im Laufe dieses Jahres ausgezahlt werden. Es kann Herbst werden, der genaue Zeit­punkt steht noch nicht fest.

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Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind. Die EPP ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert. Sprechen Sie hierzu Ihren Arbeitgeber an.

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