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So kriegen Sie das Geld vom Staat! Auch Berufstätige haben Anspruch auf Kostenübernahme!

Aktualisiert: 1. Nov. 2022

Heizkostenzuschuss


Wer sich gerade keine Gedanken über seine Energierechnung macht, ist entweder ziemlich reich oder kann Probleme außerordentlich gut verdrängen ...

Alle anderen machen sich wohl eher große Sorgen, ob sie in Zukunft ihre Abschläge noch zahlen können. Und kommt dann noch eine heftige Nachzahlung, reißt es ein Loch in die Haushaltskasse, das kaum noch zu stopfen ist.


Was aber viele nicht wissen: Auch Menschen, die ganz normal arbeiten gehen, können durch die hohen Energiepreise Anspruch auf Sozialleistungen haben. Und etwa die Kostenübernahme ihrer Nachzahlung beim Jobcenter beantragen. Aber Achtung: Das muss schnell gehen – der Antrag muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung fällig ist.

Ansprüche auf Hilfe bei Heizkosten

Nicht nur Menschen, die Sozialleistungen beziehen, können auf staatliche Hilfen bei zu hohen Energierechnungen hoffen. Auch Berufstätige können oft einen Anspruch geltend machen, gerade weil die Preise derzeit zu explodieren drohen.


Denn hilfebedürftig ist laut Sozialgesetzbuch, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann.

Und: „Die Ansprüche können sowohl für laufende Leistungen als auch für einmalige Bedarfe geltend gemacht werden“, erklärt Elisabeth Grauel, Projektleiterin Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

► Ein sogenannter einmaliger Bedarf kann für Berufstätige insbesondere dann bestehen, wenn die Heizkosten-Nachzahlung fällig wird.

Denn: „Die Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung begleichen müssen“, betont die Expertin der Verbraucherzentrale.


Das heißt: Ihre Jahresabrechnung wird nicht auf mehrere Monate oder den Jahresbedarf verteilt, sondern schlägt als Bedarf nur voll in dem Monat zu Buche, in dem Sie Ihre Rechnung bezahlen müssen.

Folge: Gerade wegen der explodierenden Gaspreise und entsprechenden Nachforderungen haben auch viele Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen einen Anspruch, die sonst eigentlich keine Leistungen bekommen.

Verbraucherschützerin Grauel: „Nach Prüfung des Antrages kommt es zur Übernahme der Heizkosten-Nachzahlung, wenn in dem Monat der Fälligkeit das zur Verfügung stehende Einkommen nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht.“


Hinweis: In Haushalten, wo Kinder wohnen und/oder mehrere Beschäftigte leben, ändert sich die Rechnung.

Achtung: Rechtzeitig beantragen!

Wichtig zu wissen: Die Kosten können nur übernommen werden, wenn man es rechtzeitig beantragt. Dabei gilt es, unbedingt die Frist zu beachten: Der Antrag muss (spätestens) in dem Monat gestellt werden, in dem Ihre Nachzahlung fällig wird!


Hinweis: In Haushalten, wo Kinder wohnen und/oder mehrere Beschäftigte leben, ändert sich die Rechnung.

Achtung: Rechtzeitig beantragen!

Wichtig zu wissen: Die Kosten können nur übernommen werden, wenn man es rechtzeitig beantragt. Dabei gilt es, unbedingt die Frist zu beachten: Der Antrag muss (spätestens) in dem Monat gestellt werden, in dem Ihre Nachzahlung fällig wird!


„Am besten lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Antrag beim Sozialleistungsträger eingegangen ist“, rät Energie-Schuldenberaterin Grauel.

► Berufstätige oder - fähige wenden sich dafür an das Jobcenter.

► Wer arbeitsunfähig ist oder Rentner, stellt den Antrag beim Sozialamt.

Grauel: „Aber keine Sorge, etwas nicht richtigzumachen: Im Fall einer fristgerechten Antragstellung beim nicht zuständigen oder falschen Sozialleistungsträger gehen Ihre Ansprüche nicht verloren. Der Antrag ist fristgerecht gestellt und muss (nach §16 SGB I) unverzüglich an den zuständigen Sozialleistungsträger weitergeleitet werden.“


Was muss mit dem Antrag eingereicht werden?

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:

  • Kopien Ihres Personalausweises und einer Meldebestätigung

  • Kopien Ihrer Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises

  • Kopien Ihres Mietvertrages und einer Bescheinigung Ihres Vermieters*

  • Kopien Ihrer Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe

  • Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung*

  • Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate

* für diese Bescheinigungen gibt es Formulare beim zuständigen Sozialträger

Gut zu wissen: Um die Beantragungsfrist einzuhalten, müssen Sie nicht alle nötigen Unterlagen sofort beisammen haben. Es reicht zuerst ein fristgerechter formloser Antrag auf Übernahme der Heizkosten-Nachzahlung, etwa per E-Mail oder handschriftlichem Brief. Die nötigen Unterlagen können nachgereicht werden.

Tipp: Auch wenn Sie den Antrag formlos stellen können, empfiehlt es sich, dafür das Formular Ihres Jobcenters zu nutzen. Das finden Sie auf der Website der für Sie zuständigen Behörde.


Ansprüche auf Hilfe bei Stromkosten

Achtung: Im Gegensatz zu Heizkosten können Sie bei einer Nachzahlung für Strom nicht auf eine Kostenübernahme hoffen!

Aber: „Sie können beim zuständigen Sozialträger ein Darlehen für eine Strom-Nachzahlung beantragen, die Sie nicht aus Ihrem Einkommen bestreiten können“, so Expertin Grauel.


Gut zu wissen: Dieses Darlehen ist zinslos.

„Bei Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II erfolgt die monatliche Aufrechnung mit 10 Prozent der Regelleistung, bei Leistungsempfängern der Grundsicherung wird das Darlehen mit maximal 5 Prozent aufgerechnet“, benennt Energie-Schuldenberaterin Grauel die Rückzahlungsbedingen. Dieser Betrag wird von der monatlichen Auszahlung abgezogen, um das Darlehen zu tilgen.

Und: „Bei Berufstätigen ist die Höhe der monatlichen Rückzahlung frei verhandelbar.“

Bei Problemen mit ihren Heiz- und Stromkosten können sich Verbraucher an Sozialberatungsstellen wie die Caritas und die Arbeiterwohlfahrt oder an die Energieschuldenberatung bei den Verbraucherzentralen wenden, rät Grauel: „In einigen Bundesländern wie etwa in Berlin ist dies für Verbraucher kostenlos.“


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